ISIN: DE000A2AADD2/ WKN: A2AADD
Aus einer Pressemitteilung vom 02.05.2018:
- Der Energiekonzern Eon hat mit dem formalen Angebot an die Aktionäre von Innogy weitere Einzelheiten zur geplanten Übernahme bekanntgegeben. Demnach plant das Unternehmen, die verbleibenden Aktionäre, die das Angebot nicht annehmen wollen, durch ein sogenanntes Squeeze-out-Verfahren aus dem Unternehmen zu drängen.
- Sofern Eon nach Vollzug des Angebots die nötigen Bedingungen erfüllt, werde man die dafür „erforderlichen Maßnahmen ergreifen“, heißt es in der Angebotsunterlage. Konkret muss Eon einen Anteil von mindestens 90 Prozent an den Innogy-Aktien übernehmen, um einen Squeeze-out einleiten zu können. Dabei erhalten die verbliebenen Aktionäre eine „angemessene Barabfindung“ für ihre Wertpapiere.
- Um einen Squeeze-out umzusetzen, muss Eon mit seinem Angebot neben dem RWE-Anteil in Höhe von rund 77 Prozent also noch mindestens weitere 13 Prozent Innogy-Aktien einsammeln. Ob das mit dem laufenden Angebot gelingt, das die Zahlung von 36,76 Euro plus Dividenden vorsieht, ist fraglich. Zuletzt hatten Aktionärsvertreter den Innogy-Aktionären auf der Hauptversammlung des Unternehmens Hoffnungen auf ein zweites, höheres Angebot von Eon gemacht (energate berichtete). Eon hat sich indes vorbereitet und will die volle Kontrolle über Innogy notfalls über einen anderen Weg erlangen, wenn man die 90-Prozent-Marke verfehlt – nämlich durch eine Verschmelzung von Innogy und Eon in einer neuen Gesellschaft. An dieser Gesellschaft hielte Eon dann die Anteile, um die restlichen Aktionäre aus dem Unternehmen zu drängen. Allein der angestrebte Zeitplan der gesamten Transaktion geriete voraussichtlich aus den Fugen.
- Um dieses Szenario abzuwenden, wendet sich Eon mit warnenden Hinweisen an solche Innogy-Aktionäre, die das Angebot ausschlagen wollen. Es sei ungewiss, ob sich der Aktienkurs nach Vollzug des Übernahmeangebots weiterhin auf dem derzeitigen Niveau bewege, heißt es etwa in dem Dokument. Zugleich weist der Konzern darauf hin, dass er nach der Übernahme ohnehin über eine Stimmrechtsmehrheit verfüge, um in der Hauptversammlung „wichtige Strukturmaßnahmen“ zu beschließen – etwa „Umwandlungen, Verschmelzungen“ oder auch die Liquidation. Zudem führte die Übernahme des RWE-Anteils zu einer niedrigeren Liquidität der Innogy-Aktien im Markt, was spätere Kaufs- oder Verkaufspläne erschweren könnte.
- (…)