ISIN: DE000A2AADD2/ WKN: A2AADD
Aus einer Pressemitteilung vom 06.09.2019:
E.ON-Chef Johannes Teyssen hat den Minderheitsaktionären der vor der Übernahme stehenden innogy SE eine ungefähre Preisindikation beim geplanten Squeeze-out gegeben. „Man landet bei ungefähr 42 bis 43 Euro pro Aktie„, lautet seine Schätzung, die er auf Nachfrage von Dow Jones Newswires abgab. Abweichungen nach oben oder unten seien jedoch möglich. Derzeit notiert die innogy-Aktie bei rund 45 Euro.
Ein Indikator für die Berechnung sei laut Börsenrecht der durchschnittliche Handelswert in den drei Monaten vor Bekanntgabe des Übernahmeangebots, sagte Teyssen in Berlin. Außerdem müsse man den Wert des Unternehmens selbst einbeziehen. Den genauen Ertragswert berechnen Wirtschaftsprüfer in aufwendigen Gutachten.
Der Geschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz, Thomas Hechtfischer, erinnerte daran, dass E.ON den innogy-Aktionären im Frühjahr 2018 sogar nur 38,40 Euro je Aktie angeboten hatte. Der vorzeitige Verkauf des innogy-Gasgeschäfts in Tschechien an die Konzernmutter RWE im Februar und die Belastungen durch die britische N-Power hätten das Unternehmen zuletzt leichter gemacht.
„In der Gesamtschau mache ich ein Fragezeichen hinter den 42 bis 43 Euro“, so Hechtfischer gegenüber Dow Jones Newswires. Das Aktiengesetz schreibe außerdem vor, dass die Höhe der Barabfindung in einem gerichtlichen Spruchverfahren überprüft werden kann. „Ein solcher Prozess kann Jahre dauern, führt aber oftmals zu einer besseren Bewertung“, sagte Hechtfischer.
Die Analysten der DZ Bank hatte den Fairen Wert der innogy-Aktie am Donnerstag auf 41,20 von 43,50 Euro gesenkt und die Aktie auf Verkaufen von Halten gestellt. Sie wiesen zudem darauf hin, dass die Ermittlung durch einen Wirtschaftsprüfer die Höhe der Abfindung weitgehend offen lasse und nach ihrer Meinung eher darauf hindeute, dass E.ON nicht bereit ist, eine sehr hohe Abfindung der Minderheitsaktionäre in Kauf zu nehmen.
Der Essener Energiekonzern hatte am Donnerstag angekündigt, eine Zwangsabfindung von innogy-Aktionären anzustreben. Die genaue Höhe der Barabfindung wird durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ermittelt, wie E.ON betonte. Anschließend werde die Angemessenheit der Barabfindung durch einen gerichtlich bestellten Prüfer überprüft. Angaben über die genaue oder mögliche Höhe der Barabfindung machte E.ON zunächst nicht. Zur Durchführung des umwandlungsrechtlichen Squeeze-out mit der RWE-Tochter sollen Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag aufgenommen werden.
E.ON und RWE hatten am 12. März 2018 einen Tausch ihrer Geschäftsfelder öffentlich angekündigt. Bei der Transaktion gibt RWE 76,8 Prozent der innogy-Anteile an E.ON ab und überweist zusätzlich 1,5 Milliarden Euro. Im Gegenzug erhält der Essener Konzern die Ökostromproduktion von E.ON und innogy. Zugleich sichert sich RWE eine 16,7-prozentige Minderheitsbeteiligung an dem langjährigen Konkurrenten.
Damals lag die innogy-Aktie bei knapp 32 Euro und war seitdem recht kontinuierlich auf aktuell 45 Euro gestiegen. Am 4. September hatte sie mit 45,98 Euro ihr Allzeithoch markiert.