ISIN: DE000A254211 / WKN: A25421
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 04.02.2022:
Mit Bescheid vom 30. September 2021 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (folgend auch „BaFin“) auf entsprechenden Antrag von Herrn Frank Fischer (folgend „Antragsteller“), Hofheim am Taunus von der Verpflichtung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG befreit, die bevorstehende Kontrollerlangung zu veröffentlichen. Weiter wurde der Antragsteller von den Verpflichtungen gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG befreit, der BaFin eine Angebotsunterlage für ein Pflichtangebot an die Aktionäre der INTERSHOP Communications AG, Jena, zu übermitteln und eine solche Angebotsunterlage zu veröffentlichen. (…)