ISIN: DE0005488100 / WKN: 548810
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 03.08.2020:
Die Atlas Copco Germany Holding AG hat dem Vorstand der ISRA VISION AG heute das förmliche Verlangen nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG übermittelt, das Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der ISRA VISION AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit einer Verschmelzung der ISRA VISION AG auf die Atlas Copco Germany Holding AG durch Aufnahme (sog. umwandlungsrechtlicher Squeeze-Out) durchzuführen und zu diesem Zweck innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags die Hauptversammlung der ISRA VISION AG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der ISRA VISION AG beschließen zu lassen. Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die Atlas Copco Germany Holding AG den übrigen ISRA-Aktionären für die Übertragung der Aktien gewähren wird, wird die Atlas Copco Germany Holding AG zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen. Der Verschmelzungsvertrag wird eine Angabe nach § 62 Abs. 5 Satz 2 UmwG enthalten, wonach im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der ISRA VISION AG erfolgen soll.
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