ISIN: DE000A11QXV6 / WKN: A11QXV
Aus der Einladung zur Hauptversammlung der Gesellschaft am 18.10.2017:
Tagesordnung
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der IVG Immobilien AG (Minderheitsaktionäre) auf die Concrete Holding I GmbH (Hauptaktionär), Frankfurt am Main, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der Concrete Holding I GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Geschäftsanschrift Steinweg 3-5, 60313 Frankfurt am Main), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 98834, den folgenden Beschluss zu fassen:
Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der IVG Immobilien AG mit Sitz in Bonn (Minderheitsaktionäre) werden gemäß den §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Hauptaktionärin, der Concrete Holding I GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 98834, zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 32,50 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der IVG Immobilien AG auf die Hauptaktionärin übertragen.
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