ISIN: DE000A11QXV6 / WKN: A11QXV – LG Köln – Az.: 82 O 8/18
Aus der Mitteilung der Gesellschaft im elektronischen Bundesanzeiger am 06.03.2018:
- Durch Beschluss der Hauptversammlung der IVG Immobilien AG, Bonn, vom 18. Oktober 2017 sind die Aktien der Minderheitsaktionäre gemäß §§ 327a ff. AktG auf die Hauptaktionärin Concrete Holding I GmbH, Steinweg 3-5, 60313 Frankfurt am Main, gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 32,50 übertragen worden.
- Beim Landgericht Köln sind zum führenden Aktenzeichen 82 O 8/18 Anträge gemäß § 327 f AktG in Verbindung mit § 1 Nr. 3 SpruchG zur gerichtlichen Festsetzung einer höheren Barabfindung eingegangen.
- Als Vertreter der außenstehenden Aktionäre ist gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 SpruchG bestellt worden: (…)