ISIN: DE000KD88880 / WKN: KD8888 Aus der Bekanntmachung der Einberufung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 13.02.2014 im elektronischen Bundesanzeiger am 30.12.2013 / 15:18:
- Einziger Tagesordnungspunkt: Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Vodafone Vierte Verwaltungs AG und der Kabel Deutschland Holding AG.
- Der Ausgleich beträgt für jedes volle Geschäftsjahr der Kabel Deutschland Holding AG für jede auf den Inhaber lautende Aktie der Kabel Deutschland Holding AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 (‚Kabel Deutschland Holding AG Aktie‘) jeweils brutto EUR 3,77 (‚Bruttoausgleichsbetrag‘) abzüglich des Betrages etwaiger Körperschaftsteuer sowie Solidaritätszuschlages nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz. Nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrages gelangen auf den Bruttoausgleichsbetrag 15% Körperschaftsteuer zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag, das sind EUR 0,60, zum Abzug. Daraus ergibt sich nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrages ein Ausgleich in Höhe von EUR 3,17 je Kabel Deutschland Holding AG Aktie für ein volles Geschäftsjahr.
- Die Vodafone Vierte Verwaltungs AG verpflichtet sich, auf Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs der Kabel Deutschland Holding AG dessen Kabel Deutschland Holding AG Aktien gegen eine Barabfindung in Höhe von EUR 84,53 je Kabel Deutschland Holding AG Aktie (‚Abfindung‘) zu erwerben.
Die Unterlagen nach § 293f Abs. 1 AktG können über die Homepage der Gesellschaft bezogen werden.