ISIN DE0006262009 / WKN 626200 – LG Stuttgart, Az.: 31 O 138/15 KfHSpruchG – OLG Stuttgart, Az.: 20 W 27/18
Aus der Mitteilung im elektronischen Bundesanzeiger vom 19.08.2019:
Zum aktienrechtlichen Spruchverfahren nach § 327 f AktG anlässlich der im Jahr 2015 beschlossenen Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Kässbohrer Geländefahrzeug AG auf die LuMe Vermögensverwaltung GmbH gibt die LuMe Vermögensverwaltung GmbH gemäß § 14 SpruchG den aufgrund der Entscheidung des OLG Stuttgart vom 26. Juni 2019 im Beschwerdeverfahren (Az. 20 W 27/18) rechtskräftigen Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 3. April 2018 (Az. 31 O 138/15 KfHSpruchG) bekannt:
(…)
hat das Landgericht Stuttgart – 31. Kammer für Handelssachen – (…) am 03.04.2018 beschlossen:
1. Die Anträge der Antragsteller Ziff. 1 bis 35 und des Vertreters der nicht antragstellenden Aktionäre auf Festsetzung einer angemessenen Abfindung werden zurückgewiesen.
2. Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten, ihre eigenen außergerichtlichen Kosten und die nach den gesetzlichen Bestimmungen zu berechnende Vergütung des gemeinsamen Vertreters der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre. Außergerichtliche Kosten der Antragsteller werden nicht erstattet.
3. Der Geschäftswert für das Verfahren erster Instanz sowie der Wert für die Bemessung der Vergütung des gemeinsamen Vertreters wird auf 200.000 EUR festgesetzt.