ISIN: DE000A2TSQH7 / WKN: A2TSQH
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 10.11.2025:
Die Kontron Acquisition GmbH hat heute das Verlangen an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet, über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft an die Kontron Acquisition GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in einer noch einzuberufenen Hauptversammlung der Gesellschaft beschließen zu lassen (aktienrechtlicher Squeeze-Out).
Die Höhe der den Minderheitsaktionären zu gewährenden Barabfindung steht noch nicht fest. Diese wird aktuell festgelegt und der Gesellschaft separat in einem konkretisierenden zweiten Verlangen der Kontron Acquisition GmbH (konkretisierendes Verlangen) mitgeteilt. Die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung wird durch einen vom Landgericht München ausgewählten und bestellten Prüfer geprüft. Im Anschluss an den Zugang des konkretisierenden Verlangens bei der Gesellschaft wird die Gesellschaft entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über den Zeitpunkt der Hauptversammlung informieren. (…)