ISIN: DE000A0B7E06 / WKN: A0B7E0
Aus der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 22.03.2016:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen von Herrn Harry Witt, Holtenauer Str. 275, 24106 Kiel, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der KENA Verwaltungs AG mit Sitz in Kiel (Minderheitsaktionäre) werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. AktG) auf den Hauptaktionär Herrn Harry Witt, Holtenauer Str. 275, 24106 Kiel, übertragen. Herr Witt zahlt dafür eine angemessene Barabfindung in Höhe von 0,04 Euro je auf den Inhaber lautender Stückaktie der KENA Verwaltungs AG mit einem auf die jeweilige Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 Euro.“
Die Unterlagen können in den Geschäfträumen montags bis freitags zu den üblichen Bürozeiten eingesehen werden, sie werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. Auf Verlangen wird jedem Aktionär und jeder Aktionärin unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen zugesandt.