ISIN: DE000KC01000 / WKN: KC0100
Aus der Einladung zur Hauptversammlung vom 10.09.2026:
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Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Worthington Steel GmbH als herrschendem Unternehmen und der Klöckner & Co SE als abhängigem Unternehmen
Die Worthington Steel GmbH, Stuttgart, als herrschende Gesellschaft und die Klöckner & Co SE, Düsseldorf, als beherrschte Gesellschaft haben am 8. September 2026 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Dieser bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der Klöckner & Co SE und der Gesellschafterversammlung der Worthington Steel GmbH. Die Gesellschafterversammlung der Worthington Steel GmbH soll am 23. Oktober 2026 stattfinden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
Dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 8. September 2026 zwischen der Worthington Steel GmbH, Stuttgart, als herrschender Gesellschaft und der Klöckner & Co SE, Düsseldorf, als abhängiger Gesellschaft wird zugestimmt. Der Vorstand wird angewiesen, das Bestehen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags so zum Handelsregister anzumelden, dass eine Eintragung in das Handelsregister nicht vor dem 1. Januar 2027 erfolgt.Im Detail hat der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag folgenden Wortlaut: (…)
AUSGLEICHSZAHLUNG
Die Ausgleichszahlung beträgt für jedes volle Geschäftsjahr von KCO für jede auf den Namen lautende Stückaktie (nennwertlose Namensaktie) von KCO mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 2,50 (jeweils einzeln „KCO-Aktie“ und zusammen „KCO-Aktien“) einen Bruttobetrag von EUR 0,67 abzüglich des Betrags etwaiger Körperschaftsteuer und des Solidaritätszuschlags nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz, wobei dieser Abzug nur auf der Grundlage des anteiligen Bruttobetrags von EUR 0,04 je KCO-Aktie zu berechnen ist, der aus Gewinnen resultiert, die der deutschen Körperschaftsteuer unterliegen. (…)
ABFINDUNG
WS verpflichtet sich, auf Verlangen jedes außenstehenden Aktionärs von KCO dessen KCO-Aktien gegen eine Barabfindung („Abfindung“) in Höhe von EUR 11,00 je KCO-Aktie zu erwerben. (…)