ISIN: DE0008286006 / WKN: A0LAXT
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 01.03.2017:
- Die KD River Invest GmbH hat heute gegenüber dem Vorstand der Gesellschaft ihr am 20. Dezember 2016 gemäß § 327a Abs. 1 AktG gestelltes Verlangen bestätigt und konkretisiert, die Hauptversammlung der KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die KD River Invest GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen (aktienrechtlicher Squeeze-out).
- Die KD River Invest GmbH hat dabei gemäß § 327b Abs. 1 AktG die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die KD River Invest GmbH auf EUR 9,70 für jede auf den Inhaber lautende Stückaktie der KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG festgelegt.
- Der erforderliche Beschluss soll in einer außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft gefasst werden, die noch einzuberufen ist.