102 O 31/20 SpruchG
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 25.05.2020:
102 O 31/20 SpruchG
In dem aus Anlass des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der Kofler Energies AG hier anhängig gemachten Spruchverfahren hat das Gericht zum gemeinsamen Vertreter gemäß § 6 Abs. 1 SpruchG bestimmt: (…)