ISIN DE000A0HNHE3 / WKN A0HNHE
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 04.03.2020:
Die Hauptversammlung der Kofler Energies AG, Berlin, vom 18. Dezember 2019 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre („Minderheitsaktionäre“) der Kofler Energies AG auf die Hauptaktionärin Dacapo S.à.r.l. mit Sitz in Luxemburg gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.
Der Übertragungsbeschluss wurde am 4. Februar 2020 in das Handelsregister der Kofler Energies AG beim Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) unter HRB 153800 eingetragen und am 5. Februar 2020 im (elektronischen) gemeinsamen Registerportal der Länder bekanntgemacht. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Kofler Energies AG auf die Dacapo S.à.r.l. übergegangen.
Gemäß dem auf der Hauptversammlung vom 18. Dezember 2019 gefassten Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Aktionäre der Kofler Energies AG eine von Dacapo S.à.r.l. zu zahlende Barabfindung in Höhe von Euro 12,00 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Kofler Energies AG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von Euro 1,00. (…)