ISIN: DE0006053952 / WKN: 605395
Aus der Ad-hoc-Mitteilung der Kontron AG vom 26.04.2017:
- Kontron, ein weltweit führender Anbieter von Embedded Computer Technologie (ECT), gibt bekannt, dass sich die Kontron AG und die S&T Deutschland Holding AG in weit fortgeschrittenen Verhandlungen über den Abschluss eines Verschmelzungsvertrages befinden und gehen vorbehaltlich der für den 2. Mai 2017 vorgesehenen Zustimmung der jeweiligen Aufsichtsräte von einer Beurkundung am 3. Mai 2017 aus.
- Der von der Kontron AG beauftragte externe neutrale Gutachter, die Dr. Kleeberg und Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, hat ein angemessenes Umtauschverhältnis von jeweils 1 (einer) S&T Holding AG-Aktie für jeweils 1 (eine) Kontron AG-Aktie sowie eine angemessene Barabfindung von EUR 3,11 pro Kontron AG-Aktie ermittelt, was seitens des gerichtlich ausgewählten und bestellten gemeinsamen Verschmelzungsprüfers, der Deloitte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH, München, bestätigt worden ist.
- Es ist vorgesehen, dass die Aktionäre der Kontron AG, die keine Barabfindung wählen und somit in S&T Deutschland Holding AG-Aktien tauschen, von S&T AG, Linz/Österreich das Angebot erhalten, diese Aktien im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung in die S&T AG, Linz/Österreich, einzubringen und damit in börsennotierte Aktien der S&T AG zu tauschen. Die S&T AG hat uns mitgeteilt, dass dieses Umtauschverhältnis aktuell ermittelt wird und in den nächsten Tagen vorliegen und dann veröffentlicht wird.