ISIN: DE0006053952 / WKN: 605395
Aus der Einladung zur Hauptversammlung der Kontron AG am 19.06.2017:
Tagesordnung
7. Beschlussfassung über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag zwischen der KONTRON AG als übertragendem und der S&T Deutschland Holding AG (Ismaning) als übernehmendem Rechtsträger
Die Vorstände der KONTRON AG als übertragendem und der S&T Deutschland Holding AG (Ismaning) als übernehmenden Rechtsträger haben am 3. Mai 2017 einen notariell beurkundeten Verschmelzungsvertrag mit dem nachfolgend abgedruckten Inhalt abgeschlossen, der zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlungen beider Rechtsträger bedarf:
(…)
§ 2 Gegenleistung, Kapitalerhöhung
1) Die S&T Deutschland Holding AG als übernehmender Rechtsträger gewährt den bisherigen Aktionären der Kontron AG mit Wirksamwerden der Verschmelzung als Gegenleistung für die Übertragung des Vermögens der Kontron AG kostenfrei insgesamt 39.033.800 auf den Namen lautende Stückaktien der S&T Deutschland Holding AG im rechnerischen Nennbetrag von je EUR 1,- nach Maßgabe des folgenden Umtauschverhältnisses:
Für je 1 (in Worten: eine) auf den Inhaber lautende Stückaktie der Kontron AG im rechnerischen Nennbetrag von EUR 1,- wird 1 (in Worten: eine) auf den Namen lautende Stückaktie der S&T Deutschland Holding AG gewährt. (…)
§ 7 Abfindung
Gemäß § 29 Abs. 1 UmwG bietet S&T Deutschland Holding AG jedem Aktionär der Kontron AG, der gegen den Verschmelzungsbeschluss der Kontron AG auf der Hauptversammlung der Kontron AG Widerspruch zur Niederschrift erklärt oder nach § 29 Abs. 2 UmwG einem widersprechenden Aktionär gleichgestellt ist, den Erwerb seiner Aktien gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von EUR 3,11 (in Worten: drei Euro und elf Cent) je Aktie an. (…)