ISIN: DE0006053952 / WKN: 605395
- Die Kontron AG wird auf ihrer Hauptversammlung am 19. Juni 2017 die Zustimmung zur Verschmelzung mit der nicht börsennotierten S & T Deutschland Holding AG als übernehmenden Rechtsträger beschließen. Die Aktionäre der Kontron AG werden dann Aktionäre einer nicht börsennotierten Gesellschaft. Sie können diese Aktien dann in die börsennotierten Aktien des Großaktionärs, der S&T AG mit Sitz in Linz/Österreich umtauschen. Außerdem erhalten sie eine Barzahlung, § 2 Absatz 4 des Verschmelzungsvertrages.
- Einen Anspruch auf Abfindung in der Höhe von EUR 3,11 erhalten nur die Aktionäre, die im Verlauf der Hauptversammlung Widerspruch zur Niederschrift des Notars erklären. Nur diese Aktionäre können einen Antrag im Spruchverfahren stellen. Die Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. (VzfK) bietet den Aktionären der Kontron AG an, für sie auf der Hauptversammlung Widerspruch zu erklären.