ISIN: DE000A2BPK83 / WKN: A2BPK8 – Az.: 5 HK O 6604/20 – LG München I
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 07.01.2020:
Bei dem Landgericht München I ist ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung für die ehemaligen Aktionäre der Kontron S&T AG anhängig. Antragsgegnerin ist die S&T AG.
Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre (§ 6 Abs. 1 SpruchG) wurde daher nunmehr bestellt: (…)