ISIN: DE0007019002 / WKN: 701900
Aus der Ad-hoc Mitteilung der Energiedienst Holding AG vom 02.06.2016:
- Die Energiedienst Holding AG wird ehemaligen Minderheitenaktionären der Kraftübertragungswerke Rheinfelden AG eine Abfindung von insgesamt 421,72 Euro je Aktie zahlen.
- Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe mit heute der Energiedienst Holding AG zugegangenem Beschluss in zweiter Instanz rechtskräftig entschieden.
- Diese Massnahme belastet das Finanzergebnis 2016 einmalig mit rund 3,6 Millionen Euro. Weitere rund 5,4 Millionen Euro mindern als nachträgliche Kaufpreiszahlung erfolgsneutral das Eigenkapital.
- Zum Hintergrund: Im Zuge des Zusammenschlusses der ehemaligen Kraftwerk Laufenburg AG und der Kraftübertragungswerke Rheinfelden AG im Jahr 2002 waren die Kleinaktionäre der Kraftübertragungswerke Rheinfelden AG über einen so genannten Squeeze-out aus der Gesellschaft herausgekauft worden. Einige Minderheitsaktionäre hatten daraufhin geklagt, weil sie der Ansicht waren, dass der seinerzeit entrichtete Abfindungsbetrag von 310,50 Euro je Aktie zu niedrig war.