ISIN: DE0007019002 / WKN: 701900
Mit rechtskräftigem Beschluss vom 06.05.2016 hat das OLG Karlsruhe die angemessene Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Kraftübertragungswerke Rheinfelden AG (nunmehr: Energiedienst AG) auf die Energiedienst Holding AG auf 421,72 EUR je Stückaktie festgesetzt. Für die früheren Minderheitsaktionäre ergibt sich daher ein Nachbesserungsanspruch in Höhe von 111,22 Euro zuzüglich Zinsen seit dem 16.01.2003.
Entgegen den gesetzlichen Reglungen plant die Energiedienst Holding AG nicht, die Nachbesserungsansprüche der ehemaligen Aktionäre der Kraftübertragungswerke Rheinfelden AG von sich aus zu begleichen. Die Minderheitsaktionäre müssen sich aktiv an die Gesellschaft wenden:
Energiedienst Holding AG
Baslerstrasse 44
5080 Laufenburg
Tel.: +41 62 869-2222
Fax: +41 62 869 2581
E-Mail: info@energiedienst.ch