ISIN: DE0006335508 / WKN: 633550 bzw. LG Mannheim 24 AktE 2/12
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom LG Mannheim am 18.04.2013
- Die Celbar Deutschland Holding AG (nunmehr: KSR Kuebler Niveau-Messtechnik Aktiengesellschaft) und die KSR Kuebler Niveau-Messtechnik Aktiengesellschaft haben am 27. Februar 2012 einen Verschmelzungsvertrag geschlossen, der die Angabe enthält, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der übrigen Aktionäre der KSR erfolgen soll.
- Die ordentliche Hauptversammlung der KSR vom 12. April 2012 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der KSR auf die Hauptaktionärin Celbar gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von 3,35 € je Stückaktie gem. §§ 327a ff. AktG i.V.m. § 62 Abs. 5 UmwG beschlossen.
- Der Übertragungsbeschluss wurde am 16. Juli 2012 in das Handelsregister der KSR beim Amtsgericht Mannheim unter HRB 714806 eingetragen.
- Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der KSR in das Eigentum der Celbar übergegangen.
- Ausgeschiedene Aktionäre haben beim Landgericht Mannheim – 4. Kammer für Handelssachen – die gerichtliche Nachprüfung der Barabfindung beantragt (Az.: 24 AktE 2/12).
- Durch Beschluss vom 08.04.2013 hat das Landgericht Mannheim den ausgeschiedenen Aktionären, die nicht selbst Antragsteller sind, zur Wahrung ihrer Rechte einen gemeinsamen Vertreter bestellt.