ISIN: DE0006487200 / WKN: 648720
Aus der Bekanntmachung nach § 14 SpruchG im elektronischen Bundesanzeiger:
- Die außerordentliche Hauptversammlung der Lindner Holding KGaA, Arnstorf, vom 25. Februar 2005 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die Lindner Beteiligungs GmbH, Arnstorf, gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschlossen.
- Der Übertragungsbeschluss wurde am 25. März 2010 in das Handelsregister der Lindner Holding KGaA beim Amtsgericht Landshut unter HRB 2811 eingetragen.
- Die Minderheitsaktionäre erhielten auf ihre Aktienbestände vom 29. März 2010 abends mit Valuta 30. März 2010 einen Betrag in Höhe von 28,52 EUR je Inhaber-Stückaktie.
- Im Spruchverfahren anlässlich der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Lindner Holding KGaA auf die Lindner Beteiligungs GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG gibt die Lindner Beteiligungs GmbH hiermit gemäß § 14 SpruchG die – aufgrund der Verwerfung der Beschwerde im Verfahren vor dem Oberlandesgericht München (Az. 31 Wx 58/15) nunmehr – rechtskräftige Entscheidung des Landgerichts München I vom 26. November 2014 (Az. 5HK O 6680/10) bekannt:
- „Die von der Antragsgegnerin an die ehemaligen Aktionäre der Lindner Holding KGaA zu leistende Barabfindung wird auf € 33,79 je Stückaktie festgesetzt. Dieser Betrag ist ab dem 1.4.2010 mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz unter Berücksichtigung bereits geleisteter Zahlungen zu verzinsen.“