ISIN: DE000A0MSEQ3 / WKN: A0MSEQ – LG München I / Az.: 5 HK O 4082/19
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 04.10.2019:
Bei dem Landgericht München I ist ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung für die ehemaligen Aktionäre der m4e AG anhängig. Antragsgegnerin ist die Studio 100 Media AG.
Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre (§ 6 Abs. 1 SpruchG) wurde daher nunmehr bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann
Prenzlauer Allee 8 (Nähe Alexanderplatz)
10405 Berlin
Tel.: 030/86 42 2011