ISIN: DE000A0MSEQ3 / WKN: A0MSEQ
Aus der Einladung der Gesellschaft zur Hauptversammlung am 16.01.2019:
TAGESORDNUNG
1.Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der m4e AG, München, auf die Studio 100 Media AG, München, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG
(…)
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der m4e AG mit Sitz in München werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. des Aktiengesetzes) auf die Studio 100 Media AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 242094, als Hauptaktionärin der m4e AG gegen Gewährung einer von der Studio 100 Media AG zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 2,94 je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie übertragen.