ISIN: DE000A0MSEQ3 / WKN: A0MSEQ
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 29.11.2018:
- Die Studio 100 Media AG, München, hat der m4e AG mit Schreiben vom 28. November 2018 ihr Verlangen vom 13. September 2018 bestätigt, die Hauptversammlung der m4e AG gemäß §§ 327a ff. AktG über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der m4e AG (Minderheitsaktionäre) auf die Studio 100 Media AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (Squeeze-Out) beschließen zu lassen.
- Gleichzeitig hat die Studio 100 Media AG die im Rahmen des Squeeze-Out an die auszuschließenden Minderheitsaktionäre zu gewährende angemessene Barabfindung gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG auf EUR 2,94 je Aktie festgelegt.
- Die Studio 100 Media AG hält weiterhin mehr als 95 % des Grundkapitals der m4e AG.
- Der Übertragungsbeschluss soll auf einer für den 16. Januar 2019 geplanten außerordentlichen Hauptversammlung der m4e AG gefasst werden.
- Weitere Details sowie die Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung wird der Vorstand der m4e AG in Kürze im Bundesanzeiger und auf der m4e-Internetseite veröffentlichen.