Stammaktien: ISIN: DE0005937007 / WKN: 593700, Vorzugsaktien: ISIN: DE0005937031 / WKN: 593703
LG München – Az.: I 5 HK O 16371/13 / OLG München – Az.: 31 Wx 382/15
Aus der Ad-hoc Mitteilung der Gesellschaft vom 29.06.2018:
- Das Oberlandesgericht München hat heute seine rechtskräftige Entscheidung im Spruchverfahren betreffend den am 26. April 2013 zwischen der MAN SE und der Volkswagen Truck & Bus AG geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag verkündet.
- Das Oberlandesgericht München hat die in dem Vertrag angebotene Barabfindung auf EUR 90,29 je Aktie festgesetzt; der jährliche Ausgleich wurde auf EUR 5,50 brutto (abzüglich etwaiger Körperschaftssteuer und etwaigem Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz) je Aktie festgelegt.
- Der Beschluss des OLG München ist rechtskräftig.
- Die Barabfindung kann gemäß § 305 Abs. 4 S. 3 AktG noch binnen zwei Monaten nach Bekanntmachung der Entscheidung des OLG München im Bundesanzeiger angenommen werden.