ISIN: DE 0008428004 / WKN: 842800 bzw. LG Mannheim 24 AktE 2/13
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger am 27.05.2014:
Landgericht Mannheim, 4. Kammer für Handelssachen, 24 AktE 2/13
- Die außerordentliche Hauptversammlung der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding, Mannheim, (”MAG”) hat am 18. Dezember 2012 im Rahmen eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MAG auf die Hauptaktionärin, die deutsche internet versicherung aktiengesellschaft, nunmehr firmierend unter Mannheimer Aktiengesellschaft Holding, Dortmund, gegen Gewährung einer Barabfindung von 3,73 € je Stückaktie beschlossen.
- Zahlreiche ausgeschlossene Minderheitsaktionäre haben beim Landgericht Mannheim Antrag auf gerichtliche Bestimmung einer angemessenen Barabfindung gestellt. Das verbundene Verfahren trägt das Aktenzeichen 24 AktE 2/13.
- Durch Beschluss vom 24.04.2014 hat die 4. Kammer für Handelssachen den ausgeschlossenen Aktionären, die nicht selbst Antragsteller sind, einen gemeinsamen Vertreter bestellt.