ISIN: DE 0008428004 / WKN: 842800
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger am 14.03.2013:
- Die außerordentliche Hauptversammlung der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding, Mannheim, („MAG“) hat am 18. Dezember 2012 im Rahmen eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MAG auf die Hauptaktionärin, die deutsche internet versicherung aktiengesellschaft, Dortmund, („div“) gegen Gewährung einer von der div zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 3,73 je Stückaktie gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG beschlossen.
- Der Übertragungsbeschluss wurde gemäß § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG am 8. März 2013 mit dem Vermerk, dass die Übertragung erst mit der Eintragung der Verschmelzung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam wird, in das Handelsregister der MAG beim Amtsgericht Mannheim unter HRB 37 eingetragen. Mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der div beim Amtsgericht Dortmund unter HRB 14652 als übernehmendem Rechtsträger am 11. März 2013 sind der Übertragungsbeschluss und die Verschmelzung wirksam geworden.
- Die div hat am 7. August 2012 ein Pflichtangebot gemäß § 35 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 und 3 WpÜG veröffentlicht. Der Angebotspreis betrug EUR 3,70. Unter Ziff. 4.3 der Angebotsunterlage ist vorgesehen, dass die Aktionäre, die das Pflichtangebot annehmen, unter den dort im Einzelnen genannten Voraussetzungen, eine etwaige Differenz zwischen dem Angebotspreis und der beim Squeeze-Out festgelegten Barabfindung erhalten.
- Hiermit geben wir die Einzelheiten zu der Abwicklung der sich aus Ziff. 4.3 der Angebotsunterlage ergebenden Zahlungsansprüche bekannt. Die Voraussetzungen für die Nachbesserung sind zwischenzeitlich eingetreten. Der Nachbesserungsbetrag beläuft sich auf EUR 0,03 je MAG-Aktie.