ISIN: DE000A0H1GY2 / WKN: A0H1GY
Aus der Bekanntmachung der Geselllschaft vom 12.01.2024:
Am 4./6. Dezember 2023 hat die Technology Center Holding GmbH mit dem Sitz in Heide veröffentlicht, dass sie durch den käuflichen Erwerb von 452.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie die Kontrolle gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die MARNA Beteiligungen AG mit Sitz in Heidelberg („Zielgesellschaft“) und damit mittelbar auch Herr Ulf Torben Jörgensen, Heide, die Kontrolle im Sinne von §§ 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt hat.
Die Bieterin hat mit der Technology Center Holding GmbH am 12. Januar 2024 einen Poolvertrag zum Zwecke der einheitlichen Ausübung von Stimmrechten und der Sicherstellung des Einflusses der Poolmitglieder auf die Geschicke der Zielgesellschaft geschlossen und damit die Kontrolle gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt. (…)
Die Bieterin wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die aus § 35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen der Weiteren Kontrollerwerber erfüllen. Diese werden daher kein gesondertes Pflichtangebot für die Aktien der Zielgesellschaft veröffentlichen.
Die Bieterin und die Technology Center Holding GmbH mit dem Sitz in Heide (zusammen die „Bieterinnen“) werden gemeinsam eine Angebotsunterlage bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einreichen und nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die BaFin gegenüber allen Aktionären der Zielgesellschaft gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot zum Erwerb sämtlicher Aktien der Zielgesellschaft, die nicht unmittelbar von den Bieterinnen gehalten werden, zum gesetzlichen Mindestpreis abgeben (das „Angebot“). Insofern bilden die Bieterinnen eine sogenannte nachträgliche Bietergemeinschaft i.S.d. § 2 Abs. 4 WpÜG, wobei im Rahmen des Angebots jede der Bieterinnen eine Bieterin i.S.d. WpÜG bleibt und die sich für die ergebenden gesetzlichen Verpflichtungen eigenständig zu erfüllen hat.
Das Angebot wird zu den in der Angebotsunterlage festzulegenden Bestimmungen durchgeführt werden, wobei sich die Bieterinnen und die Weiteren Kontrollerwerber vorbehalten, dass die Bieterinnen in der Angebotsunterlage von den hier dargestellten Eckdaten abweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Die Angebotsunterlage wird von den Bieterinnen gemäß §§ 35 Abs. 2 Satz 2, 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG im Internet unter https://www.technologycenter-holding.de unter der Rubrik Investor Relations veröffentlicht. Zudem wird ein Hinweis auf die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger bekannt gemacht.