LG Stuttgart – Az.: 31 O 26/14 / OLG Stuttgart – Az.: 20 W 12/17
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 25.08.2021:
In dem aktienrechtlichen Spruchverfahren zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der Matth. Hohner AG gibt die Geschäftsführung der HS Investment Group Inc. gemäß § 14 Nr. 3 SpruchG den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 22. Mai 2017, Az.: 31 O 26/14 KfH SpruchG, sowie den Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 20. April 2020, Az.: 20 W 12/17, bekannt: (…)
1. Die Beschwerde des gemeinsamen Vertreters der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren Beteiligten (Beteiligter zu 45) gegen den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 22. Mai 2017 (Az. 31 O 26/14 KfH SpruchG) wird verworfen.
2. Die Beschwerden der Antragsteller zu 31) – 33) gegen den in Nr. 1 bezeichneten Beschluss des Landgerichts Stuttgart werden zurückgewiesen.