ISIN: DE0006582802 / WKN: 658280 bzw. LG Frankfurt 3-05 O 34/13
Bestellung eines gemeinsamen Vertreters im Spruchverfahren nach Squeeze-out bei der MCS Modulare Computer und Software Systeme AG – LG Frankfurt 3-05 O 34/13
„In dem Spruchverfahren verschiedener Aktionäre gegen die MCS Software und Systeme AG
betreffend die Angemessenheit der Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der MCS Modulare Computer und Software Systeme AG wurde gemäß § 6 SpruchG den außenstehenden Aktionären, die nicht selbst Antragsteller sind, zur Wahrung ihrer Rechte als gemeinsamer Vertreter bestellt:
Rechtsanwalt
Dr. Schanz,
Ulmenstr. 22,
60325 Frankfurt am Main
Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 6 Abs. 1 Satz 4 SpruchG.“
Quelle: elektronischer Bundesanzeiger