ISIN: DE000A1DAG77 / WKN: A1DAG7
Aus der Einladung zur Hauptversammlung am 22.03.2017:
Tagesordnung
(…)
6. Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der mediantis Aktiengesellschaft auf Herrn Richard K. Freiherr von Rheinbaben, geb. am 12. Mai 1960, wohnhaft in Tutzing (Geschäftsanschrift: Hauptstraße 2, 82327 Tutzing) als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen von Herrn Richard K. Freiherr von Rheinbaben, den folgenden Beschluss zu fassen:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der mediantis Aktiengesellschaft (Gesellschaft) werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären nach §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von Herrn Richard K. Freiherr von Rheinbaben, geb. am 12. Mai 1960, wohnhaft in Tutzing (Geschäftsanschrift: Hauptstraße 2, 82327 Tutzing), (Hauptaktionär) zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 136,00 für je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der Gesellschaft auf den Hauptaktionär übertragen.“