ISIN: DE0005492540 / WKN: 549254 – LG Düsseldorf – Az.: 35 O 93/16 [AktE]
Aus der Mitteilung im Bundesanzeiger vom 15.01.2018:
Bekanntmachung des Vergleichs zur Beendigung des Spruchverfahrens vor dem Landgericht Düsseldorf mit dem führenden Aktenzeichen 35 O 93/16 [AktE] im Zusammenhang mit dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Medisana AG, Neuss (Amtsgericht Neuss HRB 16348) (…)
Präambel
(1) Die Hauptversammlung der Medisana AG mit Sitz in Neuss vom 9. August 2016 hat unter Tagesordnungspunkt 6 beschlossen, die auf den Inhaber lautenden Aktien der Minderheitsaktionäre der Medisana AG gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf die Hauptaktionärin Comfort Enterprise (Germany) GmbH mit Sitz in Neuss zu übertragen (im Folgenden der „Übertragungsbeschluss“). Der Übertragungsbeschluss wurde am 24. Oktober 2016 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.
(2) Die Antragsteller halten die Barabfindung für unangemessen und haben ein Spruchverfahren beim Landgericht Düsseldorf eingeleitet. Die Antragsgegnerin hält demgegenüber den im Übertragungsbeschluss festgesetzten Abfindungsbetrag je Aktie für angemessen.
(3) Die Parteien sind sich einig, das Spruchverfahren aus wirtschaftlichen Gründen im Wege des vorliegenden Vergleichs einvernehmlich zu beenden. Dies vorangestellt, schließen die Parteien – ohne Aufgabe ihrer jeweils gegenteiligen Rechtsauffassungen – auf Vorschlag und Anraten des Gerichts nachfolgenden Verfahrensvergleich:
§ 1 Erhöhung der Barabfindung
(1) Die im Rahmen des Übertragungsbeschlusses festgesetzte Barabfindung im Sinne des § 327b Abs. 1 AktG wird je Aktie der Medisana AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 von EUR 2,81 um EUR 0,59 („Erhöhungsbetrag“) auf EUR 3,40 erhöht.
(2) Der Erhöhungsbetrag je Aktie wird gemäß § 327 b Abs. 2 AktG ab dem 24. Oktober 2016 in Höhe von jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB verzinst.
(…)