ISIN: DE000A0JCZ51 / WKN: A0JCZ5
Aus der Einladung zur Hauptversammlung der Gesellschaft am 29.08.2017:
Tagesordnung
(…)
5. Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Meyer Burger (Germany) AG auf die MBT Systems GmbH mit Sitz in Zülpich gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz (AktG)
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der MBT Systems GmbH mit dem Sitz in Zülpich folgenden Beschluss zu fassen:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Meyer Burger (Germany) AG mit Sitz in Hohenstein-Ernstthal werden gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der MBT Systems GmbH mit Sitz in Zülpich (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 10,68 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Meyer Burger (Germany) AG auf die Hauptaktionärin übertragen.“