Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger zur Hauptversammlung am 09.12.2015:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
„Die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der MOLDA AG werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. Aktiengesetz) gegen Gewährung einer von der DÖHLER Holding AG mit Sitz in Darmstadt, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 94392, (Hauptaktionärin) zu zahlenden Barabfindung in Höhe von 1,90 Euro je Stückaktie auf die DÖHLER Holding AG als Hauptaktionärin übertragen.“