LG Stuttgart – Az.: 31 O 21/21 KfH SpruchG
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 02.09.2021:
Beim Landgericht Stuttgart ist unter 31 O 21/21 KfH SpruchG ein Spruchverfahren anhängig zur Überprüfung der Angemessenheit und zur gerichtlichen Bestimmung einer angemessenen Ausgleichszahlung und Barabfindung gem. §§ 304, 305 AktG anlässlich des Beherrschungsvertrages zwischen der msg systems AG, Ismaning (herrschendes Unternehmen und Antragsgegnerin) und der msg life AG, Leinfelden-Echterdingen (abhängiges Unternehmen). Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre (§ 6 Abs. 1 SpruchG) wurde bestellt: (…)