ISIN: DE000A1CRPP2 / WKN: A1CRPP und LG München I 5 HK 19239/07 bis OLG München 31 Wx 292/14
Aus der Bekanntmachung nach § 14 SpruchG im elektronischen Bundesanzeiger am 14. April 2015:
“ … Im Hinblick auf das aktienrechtliche Spruchverfahren zur Bestimmung der Angemessenheit der Barabfindung und die Frage nach der Überprüfung eines Barabfindungsangebots nach einem Delisting machen der Vorstand der MWG-Biotech AG und die Geschäftsführung der Eurofins Genomics B.V. den Beschluss des Landgerichts München I vom 28.05.2014 (Az. 5 HK 19239/07) sowie den verfahrensbeendenden rechtskräftigen Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 28.01.2015 (Az. 31 Wx 292/14) bekannt.
Der Beschluss des Oberlandesgerichts lautet wie folgt:
…
Beschluss
I.
Die Beschwerden der Antragsteller zu 54. und 57. gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 28.05.2014 werden verworfen.
II.
Die sofortigen Beschwerden der Antragsteller zu 50., 51., 52., 53., 55. und 56. gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 28.05.2014 werden zurückgewiesen.
III.
Die Antragsgegnerinnen tragen als Gesamtschuldner die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens und die Vergütung des gemeinsamen Vertreters.
IV.
…
In erster Instanz hatte das Landgericht München I mit Beschluss vom 28.05.2014 (Az. 5 HK 19239/07) beschlossen:
I.
Die Anträge auf Festsetzung einer angemessenen Barabfindung für das Erwerbsangebot werden zurückgewiesen.
II.
Die Antragsgegnerinnen tragen gesamtschuldnerisch die Gerichtskosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller zu 1. bis 10. sowie zu 12. bis 57.
III.
… „