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Aus der Einladung im elektronischen Bundesanzeiger vom 01.10.2014:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der Natulis Group AG mit Sitz in Berlin (Minderheitsaktionäre) werden gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Hauptaktionärin, Silutan Beteiligungs KG mit Sitz in Berlin, zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 2,68 je auf den Namen lautende Stückaktie der Natulis Group AG mit einem auf die jeweilige Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 auf die Hauptaktionärin übertragen.“
Die Unterlagen nach § 327c Abs. 3 AktG können bei der Gesellschaft angefordert werden.