ISIN: DE0006452907 / WKN: 645290
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 10.11.2021:
Auf entsprechenden Antrag von Herrn Dr. Ralf Nemetschek („Antragsteller“) hat die Bundesanstalt für Finanzleistungsaufsicht („BaFin“) mit Bescheid vom 9.7.2021 den Antragsteller gemäß § 37 Abs. 1 Var. 5 WpÜG von der Verpflichtung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG, die Kontrollerlangung an der Nemetschek SE, München, zu veröffentlichen, sowie von den Verpflichtungen nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG, der BaFin eine Angebotsunterlage zu übermitteln, und nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG in Verbindung mit § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG ein Pflichtangebot zu veröffentlichen, befreit. (…)
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 10.11.2021:
Auf entsprechenden Antrag von Herrn Alexander Nemetschek („Antragsteller“) hat die Bundesanstalt für Finanzleistungsaufsicht („BaFin“) mit Bescheid vom 9.7.2021 den Antragsteller gemäß § 37 Abs. 1 Var. 5 WpÜG von der Verpflichtung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG, die Kontrollerlangung an der Nemetschek SE, München, zu veröffentlichen, sowie von den Verpflichtungen nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG, der BaFin eine Angebotsunterlage zu übermitteln, und nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG in Verbindung mit § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG ein Pflichtangebot zu veröffentlichen, befreit. (…)
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 10.11.2021:
Auf entsprechenden Antrag der Nemetschek-Stiftung, Konrad-Zuse-Platz 1, 81829 München, („Antragstellerin“) hat die Bundesanstalt für Finanzleistungsaufsicht („BaFin“) mit Bescheid vom 9.7.2021 der Antragstellerin gemäß § 37 Abs. 1 Var. 5 WpÜG von der Verpflichtung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG, die Kontrollerlangung an der Nemetschek SE, München, zu veröffentlichen, sowie von den Verpflichtungen nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG, der BaFin eine Angebotsunterlage zu übermitteln, und nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG in Verbindung mit § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG ein Pflichtangebot zu veröffentlichen, befreit. (…)
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 10.11.2021:
Mit Bescheid vom 9. Juli 2021 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (folgend auch „BaFin“) auf entsprechenden Antrag der Nemetschek Familienstiftung (folgend „Antragstellerin“), Hirtenweg 14, 82031 Grünwald, diese von der Verpflichtung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG befreit, die bevorstehende Kontrollerlangung zu veröffentlichen. Weiter wurde die Antragstellerin von den Verpflichtungen gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG befreit, der BaFin eine Angebotsunterlage für ein Pflichtangebot an die Aktionäre der Nemetschek SE, München, zu übermitteln und eine solche Angebotsunterlage zu veröffentlichen. Der Tenor und die wesentlichen Gründe des Befreiungsbescheids werden nachfolgend wiedergegeben. (…)