ISIN DE0008013400 / WKN 801340
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundeanzeiger am 12.02.2013:
- Die außerordentliche Hauptversammlung der net-m privatbank 1891 AG, Düsseldorf, („net-m“) vom 21. November 2012 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der net-m („Minderheitsaktionäre“) auf die Hauptaktionärin, die net mobile AG, Düsseldorf, („net mobile“) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“).
- Der Übertragungsbeschluss wurde am 05. Februar 2013 in das Handelsregister der net-m beim Amtsgericht Düsseldorf unter HRB 68452 eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der net-m in das Eigentum der net mobile übergegangen.
- Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Aktionäre der net-m eine von der net mobile zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 6,49 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der net-m mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von rund EUR 2,56 (Wertpapier-Kenn-Nummer 801 340 // ISIN DE0008013400).