ISIN: DE000A0JC0A2 / WKN: A0JC0A
Aus der im elektronischen Bundesanzeiger am 06.11.2014 bekanntgemachten Einladung zur Hauptversammlung am 19.12.2014:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der nextevolution Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg (Minderheitsaktionäre) werden gemäß §§ 327 a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Hauptaktionärin, HeidelbergCapital Private Equity Fund II GmbH & Co. KG mit Sitz in Heidelberg, zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 6,23 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der nextevolution Aktiengesellschaft mit einem auf die jeweilige Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 auf die Hauptaktionärin übertragen.“
Die Unterlagen nach § 327c Abs. 3 AktG können über die Homepage der Gesellschaft bezogen werden.