ISIN DE0006778905 / WKN 677890
Aus der Bekanntmachung nach § 14 SpruchG im elektronischen Bundesanzeiger am 8.10.2015:
OLG Karlsruhe 12a W 4/15 und LG Mannheim 23 AktE 21/06:
„Im Spruchverfahren betreffend die Übertragung der Aktien der ehemaligen Minderheitsaktionäre der Novasoft AG, Heidelberg, auf die CIBER Holding GmbH im Jahr 2005 hat das Oberlandesgericht Karlsruhe (12a W 4/15) mit Beschluss vom 23. Juli 2015 auf die Beschwerden von Antragstellern den Beschluss des Landgerichts Mannheim vom 17. Mai 2013 (23 AktE 21/06) dahingehend ergänzt, dass der zuerkannte Abfindungsbetrag ab 01.09.2009 mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen ist. Die weiteren Beschwerden von Antragstellern hat das Oberlandesgericht Karlsruhe zurückgewiesen. Der Beschluss des Landgerichts Mannheim ist damit rechtskräftig und wird hiermit – mit der Ergänzung durch das Oberlandesgericht Karlsruhe – gemäß § 14 SpruchG bekannt gemacht:
….
1.
Der angemessene Abfindungsbetrag gem. §§ 327a ff. AktG aufgrund des in der Haupt¬versammlung vom 15. Juli 2005 der Novasoft AG, Heidelberg, beschlossenen Ausschlusses der Minderheitsaktionäre gegen Barabfindung wird auf EUR 4,45 je Inhaberaktie festgesetzt.
Dieser Betrag ist ab dem 7.11.2006 mit jährlich 2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz und ab dem 1.9.2009 mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.
Im Übrigen werden die weitergehenden Anträge zurückgewiesen.
2.
Die Antragsgegnerin trägt die gerichtlichen Kosten des Verfahrens einschließlich der Vergütung des Vertreters der außenstehenden Aktionäre und die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller, mit Ausnahme der Antragsteller .. .
3.
Der Gegenstandswert wird auf EUR 525.376,88 festgesetzt.“