ISIN: DE0005155030 / WKN: 515503
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger am 15.02.2017:
5 HK O 10044/16
Bei dem Landgericht München I ist ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung für die ehemaligen Aktionäre der NTT Com Security AG anhängig. Antragsgegnerin ist die NTT Security GmbH.
Zur gemeinsamen Vertreterin der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre (§ 6 Abs. 1 SpruchG) wurde bestellt:
Rechtsanwältin Daniela Bergdolt
Nibelungenstraße 84
80639 München
Tel.: 089 38665430