ISIN: DE0005155030 / WKN: 515503
Aus der Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 30.03.2016:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der NTT Com Security AG (Minderheitsaktionäre) mit Sitz in Ismaning werden gemäß § 62 Abs. 5 Umwandlungsgesetz i.V.m. mit §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der NTT Communications Deutschland AG mit Sitz in München (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 7,11 je auf den Namen lautender Stückaktie der NTT Com Security AG auf die Hauptaktionärin übertragen.“
Die Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.nttcomsecurity.com, Rubrik „Investor Relations“, zugänglich und liegen auch während der Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre aus.