ISIN: DE0005678007 / WKN: 567800
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger am 27.04.2004:
- Die OBAG, die EVO, die GFA, und die ÜWU wurden in 2001 auf die E.ON Bayern AG, Regensburg (vormals: Isar-Amperwerke AG, München) verschmolzen. Die Aktienurkunden der OBAG, EVO, GFA und ÜWU verbriefen seitdem nur noch Umtauschansprüche in Aktien der E.ON Bayern AG. Mit Ablauf des 6. Februar 2002 wurde die Notierung der Umtauschansprüche an den Wertpapierbörsen eingestellt. Ab dem 7. Februar 2002 wurden die Aktien der OBAG, EVO, GFA und ÜWU gemäß den im Verschmelzungsbericht genannten Verhältnissen in Aktien der E.ON Bayern AG umgetauscht.
- Die von ehemaligen Aktionären der OBAG, der EVO bzw. der GFA eingeleiteten Spruchverfahren zur gerichtlichen Überprüfung der Umtauschverhältnisse nach § 15 Abs. 1 UmwG sind am 25. März 2004 durch gerichtlich protokollierte Vergleiche beendet worden. In dem von ehemaligen Aktionären der ÜWU eingeleiteten Spruchverfahren wurde mit der Mehrzahl der Antragsteller am 25. März 2004 ebenfalls ein gerichtlich protokollierter Vergleich geschlossen, der inhaltlich im wesentlichen den vorerwähnten Vergleichen entspricht.
- Aufgrund dieser Vergleiche leistet die E.ON Bayern AG an alle ehemaligen außenstehenden Aktionäre der OBAG, EVO und GFA sowie – obgleich das betreffende Spruchverfahren fortgesetzt wird – auch allen ehemaligen außenstehenden Aktionären der ÜWU eine bare Zuzahlung für jede Aktie der OBAG, EVO, GFA und ÜWU, die diese am 6. Februar 2002, abends, nach Börsenschluß hielten. Die auf die einzelnen Aktien entfallenden Beträge stellen sich wie folgt dar:
€ 0,63 je Stückaktie der OBAG
(…) - Unter Berücksichtigung des jeweiligen Verschmelzungsverhältnisses entsprechen die vorbezeichneten Beträge jeweils € 0,40 je E.ON Bayern-Aktie.