ISIN DE000A0JNFM6 / WKN A0JNFM
Aus der Bekanntmachung nach § 6 Abs. 1 SpruchG im elektonischen Bundesanzeiger.
- Zur Überprüfung der Angemessenheit der Abfindung nach einem Squeeze-out findet ein Spruchverfahren statt.
- Das Aktenzeichen lautet LG Stuttgart 31 O 80/14 KfH SpruchG.
- Das Landgericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.