ISIN: DE0006853005 / WKN: 685 300
Aus der Bekanntmachung der Tele-München Fernseh-GmbH & Co. Produktionsgesellschaft vom 21.11.2016:
Bieterin: Tele-München Fernseh-GmbH & Co. Produktionsgesellschaft, Kaufingerstraße 24, 80331 München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRA 45091
Zielgesellschaft: Odeon Film AG, Hoffmannstraße 25-27, 81379 München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 188612
Die Angebotsunterlage wird im Internet unter folgender Adresse veröffentlicht: http://www.tmg-angebot.de
Angaben der Bieterin:
Die Bieterin hat am 8. August 2011 durch Zeichnung und Übernahme von 3.912.009 Stückaktien der Zielgesellschaft die Kontrolle im Sinne von § 35 Abs. 1 WpÜG i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt. Durch die Erlangung der Kontrolle der Bieterin über die Zielgesellschaft haben auch die Tele-München Fernseh-Verwaltungs GmbH mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 114549, sowie Herr Dr. Herbert G. Kloiber, wohnhaft in Fuschl am See, Österreich, mittelbar die Kontrolle über die Zielgesellschaft erlangt (gemeinsam die ‚Weiteren Kontrollerwerber‘). Mit Bescheid vom 22. Juli 2011 befreite die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Bieterin sowie die Weiteren Kontrollerwerber nach § 37 WpÜG i.V.m. § 9 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2 WpÜG-Angebotsverordnung von den Verpflichtungen gemäß §§ 35 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 WpÜG betreffend die Kontrollerlangung über die Zielgesellschaft. Auf diese Befreiung haben die Bieterin sowie die Weiteren Kontrollerwerber mit Erklärung vom 18. November 2016 gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht verzichtet.
Am heutigen Tag beträgt der Stimmrechtsanteil der Bieterin an der Zielgesellschaft ca. 43,30 % (5.128.493 Stimmrechte). Der Stimmrechtsanteil der Weiteren Kontrollerwerber an der Zielgesellschaft beträgt am heutigen Tag jeweils ca. 43,30 % (5.128.493 Stimmrechte). Von ihrem Stimmrechtsanteil wird den Weiteren Kontrollerwerbern jeweils ein Stimmrechtsanteil in Höhe von ca. 43,30 % (5.128.493 Stimmrechte) nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet.
Diese Veröffentlichung erfolgt daher auch zugleich im Namen der Weiteren Kontrollerwerber. Die Bieterin wird gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ein Pflichtangebot an die außenstehenden Aktionäre der Zielgesellschaft richten, in dem sie diesen anbieten wird, die von ihnen gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien ohne Nennbetrag der Zielgesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 zu den in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bestimmungen zu erwerben. Das Pflichtangebot wird im Wege eines Barangebots erfolgen.
Die Bieterin wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die aus § 35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen der Weiteren Kontrollerwerber erfüllen. Diese werden also kein gesondertes Pflichtangebot für die Aktien der Zielgesellschaft veröffentlichen.