Aus der Einladung zur Hauptversammlung am 17.12.2018:
Tagesordnung
(…)
5. Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Gesellschaft auf die ISS (Hauptaktionär) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (aktienrechtlicher Squeeze-Out) (…)
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der oekom research AG mit Sitz in München werden gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der Institutional Shareholder Services Inc. mit
Sitz in Rockville, Maryland, Vereinigte Staaten von Amerika (Hauptaktionär), zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 19,09 je auf den Namen lautender nennwertloser Stückaktie der
oekom research AG auf die Institutional Shareholder Services Inc. als Hauptaktionär übertragen.