ISIN: DE0005461602 – DE000A14KR76 / WKN: 546 60 – A14KR7 – LG Köln – Az.: 82 O 107/15
Aus der Mitteilung im elektronischen Bundesanzeiger vom 27.07.2018:
In dem Spruchverfahren beim Landgericht Köln (Az. 82 O 107/15) der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der OnVista AG gegen die Boursorama S.A. zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung nach einem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out haben die Parteien vor dem Landgericht Köln einen Vergleich geschlossen. Die Antragsgegnerin gibt den Vergleich nunmehr gemäß Ziffer IV des Beschlusses des Landgerichts Köln vom 6. November 2017 nachfolgend den abgeschlossenen Vergleich bekannt:
(…) gemäß § 11 Absatz 4 SpruchG wird festgestellt, dass die Verfahrensbeteiligten folgenden Vergleich geschlossen haben:
I. Die gezahlte Barabfindung von € 3,01 je Stückaktie wird auf € 4,00 erhöht. Der Erhöhungsbetrag von € 0,99 ist von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister an, also ab dem 30. Juli 2015, mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. (…)