ISIN DE0005461602 / WKN 546 60 und ISIN DE000A14KR76 / WKN A14KR7
Aus der Bekanntmachung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 SpruchG:
- Die Hauptversammlung der OnVista AG, Köln, vom 11. Juni 2015 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin Boursorama S.A, 92100 Boulogne-Billancourt, Frankreich, gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 3,01 je Stückaktie der OnVista AG gemäß den §§ 327 a ff. AktG beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 30. Juli 2015 in das Handelsregister der OnVista AG beim Amtsgericht Köln (HRB 32470) eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der OnVista AG in das Eigentum der Hauptaktionärin übergegangen. Beim Landgericht findet ein Spruchverfahren statt.
- Das Aktenzeichen lautet LG Köln 82 O 107/15.
- Das Landgericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.